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Förderung für Ihre neue Heizung

So viel Zuschuss wie noch nie!

Das Jahr startet mit guten Nachrichten für all diejenigen, die Ihre Heizung oder Ihr Badezimmer sanieren wollen. Direkt zum Jahresstart wurde von der Bundesregierung ein Paket auf den Weg gebracht, dass bei der Erneuerung Ihrer Heizung bis zu 40% bezuschusst wird.

Aber auch bei der Badsanierung lohnt es sich genauer hin zu schauen. Auch dieses Jahr gibt es wieder einen Investiotionszuschuss der KfW-Bank (Zuschuss 455-B) rund um das Thema "Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort". Darunter fällt auch das Beadezimmer und bei dieser Maßnahme ist ein Zuschuss von bis zu 5000 Euro möglich.

40% Förderung beim Austausch Ihrer Ölheizung

Welche Kosten werden gefördert?

Der Fördersatz wird auf die gesamten förderfähigen Kosten bezogen (bei Privatpersonen die Bruttokosten einschließlich MwSt.). Die maximal förderfähigen Kosten sind auf 50.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Folgende entstandene Kosten können angesetzt werden:
  • Anschaffungskosten für die neue Heizung
  • Kosten der Installation, Einstellung und Inbetriebnahme der neuen Heizung
  • Deinstallation und Entsorgung der Altanlage inkl. ggf. Tanks
  • Optimierung des Heizungsverteilsystems (Anschaffung und Installation von Flächenheizkörpern, Verrohrung, Hydraulischer Abgleich, Einstellen der Heizkurve etc.)
  • notwendige Wanddurchbrüche
  • Erdbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle bei Wärmepumpen
  • Schornsteinsanierung
  • Anschaffung und Installation von Speichern bzw. Pufferspeichern
  • Kosten für die Errichtung eines Staubabscheiders oder einer Einrichtung zur Brennwertnutzung bei Biomasseanlagen
  • Ausgaben für die Einbindung von Experten für die Fachplanung und Baubegleitung des Einbaus der geförderten Anlage

Profitieren Sie von Ihrer Förderung - Wir unterstützen Sie!

Wir prüfen gerne alle verfügbaren Förderprogramme, optimieren Angebote auf Förderfähigkeit und ermitteln die maximal mögliche Fördersumme für Sie. Zur problemlosen Beantragung der Fördergelder werden alle Unterlagen vorbereitet. Dazu zählt auch die Ausstellung der erforderlichen Bestätigungen zum Förderantrag und notwendiger Nachweise nach Heizungseinbau. Sprechen Sie uns einfach an.

KFW Förderung für Ihr neues Badezimmer

Bis zu 5000 Euro für´s neue Badezimmer

Ab sofort können Sie als privater Eigentümer oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung im KfW-Zuschussportal beantragen. 2020 stehen sogar mehr Mittel zur Verfügung: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die verfügbaren Fördermittel um 25 Millionen auf insgesamt 100 Millionen Euro erhöht. Das BMI und die KfW reagieren damit auf die anhaltend hohe Nachfrage nach Barrierereduzierung.

Was wird gefördert?

Modernisierungsmaßnahmen für Wohneigentum, mit denen Sie Barrieren reduzieren und Ihren Wohnkomfort erhöhen. Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Für die Badsanierung ist der KfW-Zuschuss 455-B gedacht. Genauer der Förderbereich 5 dieser Maßahme.

Inhalt Förderbereich 5:

  • Änderung der Raumaufteilung des Bades
  • Schaffung bodengleicher Duschplätze
  • Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Waschbecken und Badewannen einschließlich mobiler Liftsysteme)
  • Trennwände bei Einbau bodengleicher Duschen oder Badewannen/-systeme
  • rutschfeste oder rutschhemmende Fliesen
  • bedienfreundliche Armaturen
  • Einhebelmischarmaturen
  • Hoher Spiegel für Benutzung im Stehen und Sitzen (baugebunden)
  • Visuelle Unterstützung zur Orientierung im Bad (zum Bespiel Beleuchtung von mindestens 200 Lux Bodennähe, Material- und Farbkonzepte zum Bespiel für Menschen mit Demenzerkrankung)
  • Technische Hilfen (zum Bespiel Stütz- und Haltegriffe)
  • Vorkehrungen in Wänden und Decken zum späteren Einbau und zur flexiblen Anpassung von Halteund Sicherheitssystemen an unterschiedlichen Nutzungshöhen
  • Einbau mechanischer Be- und Entlüftungseinrichtungen
  • Maler-, Putz- oder Estrich- und Fliesenarbeiten
  • Kabelinfrastruktur und Installationsarbeiten für die Verlegung von zum Bespiel Steckdosen
  • Für den Umbau erforderliche Abbrucharbeiten
  • Umbaumaßnahmen an Wänden, Vorwänden, Bodenaufbau
  • Notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
  • Notwendige Folgearbeiten für Sanitärinstallationen in angrenzenden Räumen incl. Herstellung notwendiger Wand- und Deckendurchbrüchen

Was ist zu beachten

Die Fördersumme orientiert sich an den oben genannten Maßnahmen. 10% dieser Kosten werden bezuschusst und sind bei 5000€ gedeckelt. Dabei müssen die technischen Mindestanforderungen (Merkblatt zum Download) beachtet werden. Gerne prüfen wir wenn möglich in der Angebotsphase, welche davon eingehalten werden könne, sofern möglich. Sprechen Sie uns einfach an.